KatarKatar erlässt Gesetz Nr. 8 von 2026 und legt eine Gebühr von 250 QAR für die Registrierung von Mietverträgen fest
Gesetz Nr. 8 von 2026 ändert Katars Gesetzgebung zur Vermietung von Immobilien. Es führt eine feste Registrierungsgebühr von 250 QAR pro angegebenem Objekt ein, erweitert die Zuständigkeit für Mietstreitigkeiten und schreibt eine Registrierungspflicht für zulässige Mietverträge über staatliches Eigentum vor.


















